Ermächtigungsschreiben für Pyrokar (Schrift): Unterschied zwischen den Versionen
Aus Gothic Almanach
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Dem Überbringer dieses Schreiben ist Einlass in die heiligen Hallen des Klosters zu gewähren. Seinen Wünschen, hinsichtlich der Inbesitznahme des Auges Innos' ist unverzüglich nachzukommen. Diese Anweisungen sind durch Kraft meines Amtes als Generalbevollmächtigter der Insel und des Königs, sowie durch den Beschluss über die Zweiteilung der Kirche Innos', aus dem Jahre 2 des Feuers, als berechtigt zur Kenntnis zu nehmen. Ich werde hierzu keine weiteren Erklärungen abgeben und erwarte, dass meinen Anordnungen Folge geleistet wird. | Dem Überbringer dieses Schreiben ist Einlass in die heiligen Hallen des Klosters zu gewähren. Seinen Wünschen, hinsichtlich der Inbesitznahme des Auges Innos' ist unverzüglich nachzukommen. Diese Anweisungen sind durch Kraft meines Amtes als Generalbevollmächtigter der Insel und des Königs, sowie durch den Beschluss über die Zweiteilung der Kirche Innos', aus dem Jahre 2 des Feuers, als berechtigt zur Kenntnis zu nehmen. Ich werde hierzu keine weiteren Erklärungen abgeben und erwarte, dass meinen Anordnungen Folge geleistet wird. | ||
Version vom 3. März 2007, 18:11 Uhr
aus Gothic 2 | |
Autor: | Lord Hagen |
Entstehungszeit: | unbekannt |
Inventarname: | Ermächtigungsschreiben für Pyrokar |
Beschreibung: nicht vorhanden | |
Quelle im Skript: Scripts\Content\Items\MissionItems_3.d |
Dem Überbringer dieses Schreiben ist Einlass in die heiligen Hallen des Klosters zu gewähren. Seinen Wünschen, hinsichtlich der Inbesitznahme des Auges Innos' ist unverzüglich nachzukommen. Diese Anweisungen sind durch Kraft meines Amtes als Generalbevollmächtigter der Insel und des Königs, sowie durch den Beschluss über die Zweiteilung der Kirche Innos', aus dem Jahre 2 des Feuers, als berechtigt zur Kenntnis zu nehmen. Ich werde hierzu keine weiteren Erklärungen abgeben und erwarte, dass meinen Anordnungen Folge geleistet wird.
Innos schütze den König
- Lord Hagen