Portal-Zone Gothic-Zone Gothic II-Zone Gothic 3-Zone Gothic 4-Zone Modifikationen-Zone Download-Zone Foren-Zone RPG-Zone Gothic-Almanach Spirit of Gothic

 
 
 
 

Erzminenanteil Khorinis (Schrift): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Gothic Almanach

Wechseln zu: Navigation, Suche

Bild:HilfeOpera.png

K (Bot: Ändere Kategorie:Schriften)
K
 
(Eine dazwischenliegende Version des gleichen Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 6: Zeile 6:
 
|SCRIPTQUELLE=Content\Items\MissionItems_3.d
 
|SCRIPTQUELLE=Content\Items\MissionItems_3.d
 
|}}  
 
|}}  
Dem Eigentümer dieses Schreibens ist es, gemäß des königlichen Erlasses zur Gewinnung von Vermögen aus Reichsgrund, erlaubt, sich als Prospektor auf königlichem Grund und Boden zu verdingen.
+
Dem Eigentümer dieses Schreibens ist es, gemäß des königlichen Erlasses zur Gewinnung von Vermögen aus Reichsgrund, erlaubt, sich als Prospektor auf königlichem Grund und Boden zu verdingen.<br>Seine Schürftätigkeiten haben sich auf das Gebiet einer königlichen Reichskleinparzelle zu beschränken.<br>Reichskleinparzellen sind durch den Erlass zur Größe von Schürfgrund auf eine Fläche von 16 Rechtschritt, in der flächigen, und nicht mehr als 3 Schritt in der steigenden Ausdehnung definiert.<br>Der Reichsprospektor ist von allen Pflichten bezüglich des freien Zugangs und des Schutzes der Schürfparzellen befreit.<br>Ist es dem Pächter nicht möglich die fälligen Abgaben fristengerecht zu entgelten, fallen alle Rechte an Grund und Boden zurück an das Reich.
 
+
Seine Schürftätigkeiten haben sich auf das Gebiet einer königlichen Reichskleinparzelle zu beschränken.
+
 
+
Reichskleinparzellen sind durch den Erlass zur Größe von Schürfgrund auf eine Fläche von 16 Rechtschritt, in der flächigen, und nicht mehr als 3 Schritt in der steigenden Ausdehnung definiert. Der Reichsprospektor ist von allen Pflichten bezüglich des freien Zugangs und des Schutzes der Schürfparzellen befreit.
+
 
+
Ist es dem Pächter nicht möglich die fälligen Abgaben fristengerecht zu entgelten, fallen alle Rechte an Grund und Boden zurück an das Reich.
+
  
 
gezeichnet<br />
 
gezeichnet<br />
königlicher Prospektor
+
königlicher Prospektor<br />
::Salandril
+
''Salandril''
  
 
[[Kategorie:Schrift]]
 
[[Kategorie:Schrift]]
 
[[Kategorie:Gothic II]]
 
[[Kategorie:Gothic II]]

Aktuelle Version vom 9. August 2016, 18:38 Uhr

Erzminenanteil Khorinis
aus Gothic II
Autor: Salandril
Entsteh­ungs­zeit: unbekannt
Inventar­name: Erzminenanteil Khorinis
Beschreibung: nicht vorhanden
Quelle im Skript: Scripts\Content\Items\MissionItems_3.d


Dem Eigentümer dieses Schreibens ist es, gemäß des königlichen Erlasses zur Gewinnung von Vermögen aus Reichsgrund, erlaubt, sich als Prospektor auf königlichem Grund und Boden zu verdingen.
Seine Schürftätigkeiten haben sich auf das Gebiet einer königlichen Reichskleinparzelle zu beschränken.
Reichskleinparzellen sind durch den Erlass zur Größe von Schürfgrund auf eine Fläche von 16 Rechtschritt, in der flächigen, und nicht mehr als 3 Schritt in der steigenden Ausdehnung definiert.
Der Reichsprospektor ist von allen Pflichten bezüglich des freien Zugangs und des Schutzes der Schürfparzellen befreit.
Ist es dem Pächter nicht möglich die fälligen Abgaben fristengerecht zu entgelten, fallen alle Rechte an Grund und Boden zurück an das Reich.

gezeichnet
königlicher Prospektor
Salandril

Ansichten
Meine Werkzeuge